So funktioniert der KI-Kennzeichnungs-Check
- Wer veröffentlicht: Unternehmen, Selbstständige, Creator, Agentur, Verein oder privat.
- Format: Bild, Video, Audio, Text oder Chatbot.
- KI-Anteil: komplett mit KI erzeugt, echtes Material wesentlich verändert oder nur klein bearbeitet.
- Wirkung: Kann der Inhalt echt wirken? Bei Audio zusätzlich: Wessen Stimme ist zu hören?
- Kontext: Ist der Inhalt offensichtlich Kunst, Satire oder Fiktion? Bei Texten: Worum geht es, und prüft ein Mensch den Inhalt?
- Kanäle: optional LinkedIn, Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, Website, Newsletter oder Podcast.
Das Kurzergebnis mit Begründung und Fundstellen siehst du sofort. Das vollständige Ergebnis schaltest du mit Name und E-Mail-Adresse frei. Es zeigt dir die Platzierung des Hinweises nach dem Code of Practice, Mustertexte für deine Kanäle und das passende offizielle EU-Icon. Dazu kommen eine Checkliste für dein Team und bei Texten eine Vorlage für die redaktionelle Verantwortung.
Was der Check prüft
Grundlage ist Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, der seit dem 2. August 2026 gilt. Für Social Media und Unternehmenskommunikation sind drei Fälle wichtig:
- Deepfakes: KI-Bilder, KI-Videos und KI-Audios, die echt wirken und realen oder realistisch möglichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln, müssen als KI-Inhalt offengelegt werden (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
- Texte: KI-Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren, brauchen einen Hinweis. Das gilt nicht, wenn ein Mensch sie fachlich geprüft hat und eine Person oder Firma die redaktionelle Verantwortung trägt (Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO).
- Chatbots: Wer mit einer KI chattet, muss das erfahren, außer es ist offensichtlich (Art. 50 Abs. 1 KI-VO).
Der Hinweis muss klar und eindeutig sein und spätestens beim ersten Kontakt erscheinen (Art. 50 Abs. 5 KI-VO). Wie das konkret aussieht, beschreibt der Code of Practice (in der deutschen Fassung der KI-Verordnung „Praxisleitfaden“) zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2026 festgestellt, dass er die Pflichten angemessen abdeckt.
Für wen der Check gedacht ist
Für alle, die KI beruflich nutzen: GmbH, UG und AG, Einzelunternehmen und Kleinunternehmen, Freiberufler:innen, Creator und Influencer:innen mit Einnahmen, Agenturen, Vereine und öffentliche Stellen. Die Rechtsform spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob du ein KI-Tool in eigener Verantwortung nutzt und nicht rein privat (Art. 3 Nr. 4 und Art. 2 Abs. 10 KI-VO).
Was der Check nicht ersetzt
Der Check gibt die Rechtslage nach der KI-Verordnung wieder, Stand 8. Oktober 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Andere Regeln gelten zusätzlich, zum Beispiel das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme, der Datenschutz, das Wettbewerbsrecht bei Werbung, das Urheberrecht und die Richtlinien der Plattformen. Eine Kennzeichnung macht einen unzulässigen Inhalt nicht zulässig.
Alle Hintergründe, Beispiele mit Grafiken und weitere Mustertexte findest du im Leitfaden KI-Kennzeichnungspflicht auf Social Media.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 2, 3, 50, 99 und 113
- Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung (Digital-Omnibus)
- Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50, C(2026) 5054 final vom 20. Juli 2026
- Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Juni 2026)
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- Fragen und Antworten der EU-Kommission zu Artikel 50
Häufige Fragen
Was ist der KI-Kennzeichnungs-Check?
Ein kostenloses Tool, das dich mit bis zu sieben Fragen zu einer Einschätzung führt, ob du einen KI-Inhalt nach Artikel 50 der KI-Verordnung kennzeichnen musst. Es deckt Bilder, Videos, Audio, Stimmklone, Texte und Chatbots ab.
Jede Einschätzung nennt die passende Fundstelle in der KI-Verordnung, in den Leitlinien der EU-Kommission oder im Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.
Ist der Check kostenlos und was passiert mit meinen Angaben?
Ja, der Check ist kostenlos. Das Kurzergebnis siehst du sofort und ohne Anmeldung. Deine Antworten bleiben dabei in deinem Browser, der Check setzt keine Cookies.
Für das vollständige Ergebnis gibst du Name und E-Mail-Adresse an. Dann erhalten wir deine Angaben und Antworten per E-Mail und melden uns einmal zu deinem Ergebnis. Einen Newsletter gibt es nicht.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO). Für dich als Nutzer:in von KI-Tools wurde diese Frist nicht verschoben.
Inhalte, die vor diesem Tag erzeugt wurden, musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Einen Text, den du vorher mit KI erstellt hast und erst ab diesem Tag veröffentlichst, musst du aber kennzeichnen, wenn die Pflicht für ihn gilt (Leitlinien der EU-Kommission, Rn. 154).
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Kennzeichnen musst du Deepfakes: KI-Bilder, KI-Videos oder KI-Audios, die realen oder realistisch möglichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken können (Art. 3 Nr. 60 KI-VO).
Erkennbar unrealistische Bilder und kleine Bearbeitungen wie Licht- und Farbkorrekturen fallen in der Regel nicht darunter (Leitlinien, Rn. 113 und 116). Ein freiwilliger Hinweis ist immer möglich.
Gilt die Pflicht auch für Selbstständige und Kleinunternehmen?
Ja. Die KI-Verordnung unterscheidet bei der Kennzeichnung nicht nach Rechtsform oder Größe. Ausgenommen ist nur die ausschließlich private, nicht berufliche Nutzung (Art. 2 Abs. 10 KI-VO).
Kleine und mittlere Unternehmen profitieren nur bei möglichen Bußgeldern: Für sie gilt jeweils der niedrigere Höchstbetrag (Art. 99 Abs. 6 KI-VO).
Wie verlässlich ist das Ergebnis?
Der Check bildet die Prüfschritte der Leitlinien der EU-Kommission ab und weist auf Grenzfälle hin. Ob ein Inhalt echt wirkt, hängt aber immer vom Einzelfall ab, etwa vom Publikum und vom Kontext. Bei Unsicherheit ist die Kennzeichnung die sichere Wahl.
Der Check ersetzt keine Rechtsberatung. Andere Regeln wie das Recht am eigenen Bild, der Datenschutz, das Wettbewerbsrecht und die Regeln der Plattformen gelten zusätzlich.